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Online-Vortragsreihe AGG-Reform- Teil 5: Rechtsmobilisierung
Datum: 17.07.2024 um 10:00 - 12:00
Vom 24.4.24 bis 21.8.24 findet an sechs Terminen die Onlinevortragsreihe “Antidiskriminierung für Alle: Das Potenzial einer umfassenden AGG-Reform für mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe” statt, in der wir uns die Forderungen für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) näher anschauen, die es aus der Zivilgesellschaft – vertreten durch das Bündnis AGG Reform – Jetzt! – gibt. Die Vorträge sollen niedrigschwellig ins AGG und in die verschiedenen Kritikpunkte zum Gesetz einführen und anhand von Fallbeispielen aus der Praxis anschaulich machen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das zentrale Gesetz in Deutschland, um gegen Diskriminierung vorzugehen. In fast 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGGs weitgehend bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle Betroffene von Diskriminierung, es findet nicht in jedem Lebensbereich Anwendung und es hat viele Schutzlücken.
Auch ist das rechtliche Vorgehen für Betroffene gegen Diskriminierung zu schwierig. Seit Jahren fordern Expert*innen daher die Einführung eines Verbandsklagerechts, die Beweislasterleichterung zu erweitern und die Geltendmachungsfrist im Fall von Diskriminierung anzuheben, um die Rechtsdurchsetzung für Betroffene von Diskriminierung zu verbessern.
Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Bisher liegt kein Eckpunktepapier für die AGG-Reform vor. Eine Reform ist aber längst überfällig.
In dieser Onlinevortragsreihe möchten wir uns die zivilgesellschaftlichen Forderungen zur Reform des Gesetzes genauer anschauen. Zielgruppe der Vortragreihe sind Antidiskriminierungsberater*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen, die zu Antidiskriminierung arbeiten sowie Interessierte, die mehr zum AGG und der anstehenden Reform erfahren möchten.
Am 17.07.24, dem Tag der Gerechtigkeit, richten wir den Fokus auf die herausfordernde Thematik der Rechtsmobilisierung und Rechtsdurchsetzung. Denn Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen nicht immer das Gleiche.
Das verdeutlichen uns die langjährigen Erfahrungen von Betroffenen und Antidiskriminierungsberatungsstellen sowie die wenigen AGG-Klagen. In dieser Veranstaltung werden verschiedene Aspekte dieser Thematik beleuchtet, darunter die Bedeutung von Beratung und Unterstützung von Betroffenen, die Problematik der AGG-Fristen, das Verbandsklagerecht, die Schwierigkeiten der Beweisbarkeit und die Notwendigkeit von abschreckenden Entschädigungszahlungen.
Eva Maria Andrades ist Volljuristin und Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd). Sie hat über 10 Jahre in der Antidiskriminierungsberatung Betroffene von Rassismus bei der Durchsetzung ihrer Rechte und in Gerichtsverfahren als Beiständin unterstützt. In ihrer Arbeit setzt sie sich ein für eine aktive Politik gegen Rassismus und Diskriminierung und fordert u.a. die Stärkung Diskriminierungserfahrener und von Rassismusbetroffener Communities, die Verbesserung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes und den Ausbau flächendeckender Beratungsstrukturen für Betroffene.
Leonie Thum ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei Thum und berät ausschließlich Arbeitnehmer*innen, deren Gremien und Interessenvertretungen.