Diskriminierung ist in Deutschland weit verbreitet. In einer Befragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gab fast jeder Dritte an, in den letzten zwei Jahren benachteiligt worden zu sein.
Nicht alles, was Menschen als Diskriminierung empfinden oder einschätzen ist auch im rechtlichen Sinne eine Diskriminierung. Im Grundgesetz verbietet Art. 3 Abs.3 Diskriminierungen durch den Staat aufgrund bestimmter „Merkmale“.
Für den Bereich der Arbeit und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, sprich Alltagsgeschäften, gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dort wird genauer definiert, was Diskriminierung ist und welche Rechte betroffene Personen haben. Das AGG gilt aber nicht für andere Lebensbereiche und schützt nur in Bezug auf bestimmte „Merkmale“.
In der Antidiskriminierungsberatung geht es aber um mehr als um Rechte und Gesetze. Dort wird auch beraten und unterstützt, wenn es keine rechtlich relevante Diskriminierung ist.