Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) hat mit Rheinland-Pfalz ein weiteres Bundesland ein entsprechendes Gesetz verabschiedet: das „Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LCDV)“.
Auch in Nordrhein-Westfalen liegt bereits ein Gesetzentwurf vor, der aktuell im parlamentarischen Verfahren ist. In Baden-Württemberg hingegen ist ein langjähriger politischer Prozess – trotz breitem zivilgesellschaftlichem Bündnis – erst einmal gescheitert. Und in Niedersachsen hat sich jüngst ein Bündnis für ein LADG gegründet, ebenfalls getragen von Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit. Es ist also einiges in Bewegung gekommen!
Viele Initiativen stehen dabei vor erheblichen Herausforderungen – sowohl in fachlicher Hinsicht als auch in der strategischen Interessenvertretung. Vor diesem Hintergrund stellen sich zentrale Fragen:
- Was zeichnet ein wirksames Landesantidiskriminierungsgesetz aus?
- Welche Diskriminierungsmerkmale und -formen sollten erfasst werden?
- Welche Rolle sollten Antidiskriminierungsverbände im Gesetz einnehmen?
- Welche Regelungen sollten über den individuellen Rechtsschutz hinausgehen (z. B.institutionelle Verpflichtungen, Prävention, Monitoring)?
- Wie lassen sich Politik und Verwaltung von der Notwendigkeit eines LADG überzeugen?
- Und wie kann konstruktiv mit politischen und administrativen Widerständen umgegangenwerden?
Diese und weitere Fragen möchten wir im Rahmen eines Online-Fachaustauschs gemeinsam diskutieren, Erfahrungen teilen und Ansätze weiterentwickeln. Ziel ist es, voneinander zu lernen, strategische Perspektiven zu schärfen und die bundesweite Vernetzung zu stärken.


