Was ist Diskriminierung?

Von Diskriminierung sprechen wir, wenn Benachteiligungen, Ausgrenzung oder Belästigungen wegen grundlegender Zugehörigkeiten oder Zuschreibungen geschehen. Dazu gehören zum Beispiel: Antisemitische Zuschreibungen, Äußere Erscheinung, Behinderung und chronische Erkrankungen, Fürsorgeverantwortung, Geschlecht und Geschlechtsidentität, Gewicht, Lebensalter, Rassistische Zuschreibungen, Religion und Weltanschauung, sexuelle Identität, Sozialer Status.

  • Rassistische Zuschreibungen
  • Sprache und Herkunft
  • Sexuelle Identität
  • Lebensalter und Geschlecht
  • Religion und Weltanschauung
  • Körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten
  • Wohnen
  • Bildung
  • Arbeit
  • öffentlicher Nahverkehr
  • Ämter und Behörden
  • Polizei und Justiz

Diskriminierung ist in Deutschland weit verbreitet. In einer Befragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gab fast jeder Dritte an, in den letzten zwei Jahren benachteiligt worden zu sein.

Nicht alles, was Menschen als Diskriminierung empfinden oder einschätzen ist auch im rechtlichen Sinne eine Diskriminierung. Im Grundgesetz verbietet Art. 3 Abs.3 Diskriminierungen durch den Staat aufgrund bestimmter „Merkmale“.

Für den Bereich der Arbeit und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, sprich Alltagsgeschäften, gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dort wird genauer definiert, was Diskriminierung ist und welche Rechte betroffene Personen haben. Das AGG gilt aber nicht für andere Lebensbereiche und schützt nur in Bezug auf bestimmte „Merkmale“.

In der Antidiskriminierungsberatung geht es aber um mehr als um Rechte und Gesetze. Dort wird auch beraten und unterstützt, wenn es keine rechtlich relevante Diskriminierung ist.

Antidiskriminierungsberatung

In der Antidiskriminierungsberatung geht es aber um mehr als um Rechte und Gesetze. Dort wird auch beraten und unterstützt, wenn es keine juristische Diskriminierung ist.

Habe ich Diskriminierung erlebt?

War die Wohnung wirklich schon vergeben?

Darf ich im Bewerbungsgespräch nach der Herkunft meiner Eltern gefragt werden?

Nach einer Behinderung?

Nach meiner sexuellen Identität?

Hätte eine jüngere (weiße, männlich gelesene) Person die Leistung auch nicht bekommen?

War da Ablehnung in dem Blick?

Bin ich vielleicht doch zu sensibel?

Ob eine Situation ”schon“ eine Diskriminierung ist, ist manchmal nicht so einfach zu beantworten. Manchmal fehlt es an wichtigen Informationen oder eindeutigen Belegen. Manchmal besteht Unsicherheit darüber, was erlaubt ist, oder es gibt das vage Gefühl, dass eine Grenze überschritten wurde.

Auch Fragen, Unsicherheiten und Zweifeln haben ihren Platz in der Beratung. Im Gespräch mit dem*der Berater*in können Ratsuchende Klarheit gewinnen - über ihr eigenes Verständnis von Diskriminierung, über Fachdefinitionen und rechtliche Regelungen. Es kann ihre Haltung stärken und Argumente an die Hand geben. Durch Recherchen, Testings oder auch das Einholen einer Stellungnahme können die Hintergründe einer Handlung/ Entscheidung deutlicher werden.

Was ist Antidiskriminierungsberatung?

Qualifiziertes Unterstützungsangebot für Betroffene: Stärkung und Durchsetzung von Rechten

Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Auf der Grundlage fachlicher Standards bietet sie einen geschützten Raum zur Bearbeitung von Diskriminierungserfahrungen und begleitet Ratsuchende bei konkreten Schritten zur Einforderung ihres Rechts auf Gleichbehandlung und Respekt. Dabei werden psycho-soziale, rechtliche, politische und sozialwissenschaftliche Aspekte einbezogen.

Impulsgeber für Veränderungen: Abbau von Diskriminierung in Institutionen und Strukturen

Ausgehend von der Arbeit in konkreten Einzelfällen gibt Antidiskriminierungsberatung Impulse für institutionelle und strukturelle Veränderungen. Diskriminierende Praxen werden sichtbar gemacht und thematisiert, Sensibilisierungs- und Veränderungsprozesse in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen begleitet.

Fachstelle für Diskriminierung als Querschnittsthema: Sensibilisierung der Regelstrukturen und zentraler Knoten in Verweisnetzwerken

Diskriminierung und Diskriminierungserfahrungen sind ein fachliches Querschnittsthema der Sozialen und Menschenrechtsarbeit. Antidiskriminierungsberatung trägt die fachliche Expertise in die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, vernetzt und übernimmt die themenspezifische Beratungsarbeit.

Warum ist ein spezialisiertes Beratungsangebot nötig?

Ein spezialisiertes Beratungs- und Unterstützungsangebot ist nötig, weil Diskriminierung Betroffene schnell überfordern kann. Sie müssen Verletzungs- und Gewalterfahrungen bewältigen, kämpfen oftmals gegen Widerstände und sind dabei zusätzlich mit Machtungleichheiten konfrontiert. Zudem kennen die meisten Menschen ihre Rechte nicht und befürchten auch negative Konsequenzen, wenn sie Diskriminierung ansprechen. Die Bearbeitung von Diskriminierung ist inhaltlich komplex und arbeitsintensiv und erfordert unterschiedlichste spezielle Kompetenzen.

Wie arbeitet Antidiskriminierungsberatung?

Die fachlichen Grundlagen der Antidiskriminierungsberatung hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) in den folgenden Publikationen zusammengefasst und ausgeführt:

Eckpunktepapier des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd)

Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung. Dritte Auflage 2015.

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Antidiskriminierungsberatung in der Praxis.

Die Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung ausbuchstabiert. Zweite Auflage 2015.

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Antidiskriminierungsberatung (um)setzen

10 Fragen und Antworten

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Die folgenden Prinzipien leiten die Antidiskriminierungsberatung

Parteilichkeit

Die Berater*innen sind auf der Seite der Ratsuchenden. Sie vertreten ihre Perspektive und ihre Interessen.

Vertraulichkeit

Die Berater*innen machen nichts ohne die Zustimmung der Betroffenen und geben keine Informationen weiter.

Unabhängigkeit

Die Beratungsstellen arbeiten unabhängig. Sie sind keine staatliche Organisation oder Behörde.

Fachlichkeit

Die Berater*innen stellen durch Qualifizierungen sowie regelmäßige Weiterbildungen, (Selbst)Reflexion und fachlichen Austausch ihre fachliche Kompetenz sicher.

Mehrsprachigkeit

Bei Bedarf bemühen sich die Berater*innen um eine professionelle Dolmetschung.

Anonymität

Auf Wunsch werden Ratsuchende anonym beraten.

Kostenfreiheit

Die Beratung kostet kein Geld.

Wie läuft eine Beratung ab?

Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot, das die Erfahrungen und Erwartungen der Ratsuchenden in den Mittelpunkt stellt.

In der Regel beginnt eine Beratung mit einem etwa einstündigen Gespräch, in dem die ratsuchenden Personen ausführlich erzählen können, was passiert ist und was ihr Anliegen ist. Sie können ihre Fragen stellen und vereinbaren mit dem*der Berater*in das weitere Vorgehen.

  • hören zu.
  • besprechen mit den Ratsuchenden, was sie tun können und tun möchten.
  • werden auf Wunsch in ihrem Auftrag aktiv.
  • Unterstützung bei der emotionalen Verarbeitung der Diskriminierung
  • Information über mögliche Rechte und Interventionsmöglichkeiten
  • Verfassen von Beschwerdebriefen
  • Entscheidungshilfen zum weiteren Vorgehen
  • Unterstützung bei der Suche nach Rechtsanwält*innen
  • Begleitung zu Gesprächen
  • Vor- und Nachbereitung von Gerichtsverfahren und Begleitung zu
    Gerichtsterminen
  • Beistandschaft nach § 23 AGG
  • Beratung über finanzielle Unterstützung (Beratungshilfe,
    Prozesskostenhilfe)

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